Konvent der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
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Über uns

Die Vertreter und Vertreterinnen der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kollegialorganen und in den sonstigen Gremien bilden zur Vertretung ihrer Interessen, zur Koordinierung ihrer Tätigkeit und zur gegenseitigen Information nach §33 der LMU-Grundordnung den Konvent der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (KdsM).

Die LMU ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Die Kollegialorgane sind innerhalb dieser Selbstverwaltung Gremien, in denen Vertreter und Vertreterinnen aller Gruppen der Universität, zwar in unterschiedlicher Anzahl, aber nebeneinander gleich(stimm)berechtigt vertreten sind, also Professoren, Studierende, Vertreter und Vertreterinnen der wissenschaftlichen und der nichtwissenschaftlichen (=sonstigen) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Zu diesen Organen der Selbstverwaltung zählen insbesondere die Fakultätsräte sowie der Senat der LMU.

Der KdsM setzt sich also mehrheitlich aus den direkt bei den Kollegialwahlen in den einzelnen Fakultäten gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Fakultätsräte und den direkt gewählten Senatsmitgliedern der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusammen. Dies garantiert einen gegenseitigen Informationsaustausch der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller LMU-Fakultäten mit- und untereinander. Der oder die Gleichstellungsbeauftragte der Universität ist stimmberechtigtes Mitglied des KdsM.

Der Konvent wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und mindestens zwei Mitglieder als Stellvertretung. Die Mitglieder des Konvents treffen sich regelmäßig zu Sitzungen.

Der KdsM hat das Vorschlagsrecht für die Vertretung der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

  • in der Erweiterten Hochschulleitung
  • im Strategieausschuss
  • im Ausschuss für Lehre und Studium

Der KdsM kann sich laut LMU-Grundordnung eine Geschäftsordnung geben.